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Ein neues meldepflichtiges 'Ereignis' im AKW Grohnde hat E.ON Kernkraft in einer Pressemitteilung vom 05.08.10 mit dem Titel "Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde: Minimaler Befund an Messleitung" bekannt gegeben: "Im Rahmen einer routinemäßigen Begehung im Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde am 30. Juli 2010 wurden an einer Messleitung im Volumenregelsystem minimale Ablagerungen an einer Schweißnaht festgestellt."
"Eine Undichtigkeit der Leitung war nicht gegeben", wird von E.ON Kernkraft betont. "Damit hatte der Befund keine Auswirkung auf das System oder den Betrieb der Anlage. Das Rohrleitungsstück wurde vorsorglich ummantelt."
"Das Vorkommnis liegt", nach der Einstufung von E.ON Kernkraft, "unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken ('Stufe 0'). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Meldekategorie 'N' fristgerecht angezeigt."
Zum "Hintergrund" wird von E.ON Kernkraft in der Pressemitteilung ausgeführt: "Die Einstufung des Ereignisses zeigt, dass es sich um ein Vorkommnis mit keiner sicherheitstechnischen Bedeutung handelt. Meldepflichtige Ereignisse in kerntechnischen Anlagen werden weltweit nach einer siebenstufigen Skala - der so genannten INES-Skala - gemeldet. In Deutschland melden die Betreiber kerntechnischer Anlagen darüber hinaus Ereignisse auf einer Stufe '0' unterhalb der sieben Stufen - Ereignisse also von sehr geringer oder ohne sicherheitstechnische Bedeutung.
Dieses Meldeverhalten soll insbesondere im Sinne eines Erfahrungssaustauschs transparent und offen über die Sicherheit der Anlagen informieren und ist damit Ausdruck der ausgeprägten Sicherheitskultur in Deutschland."
Zitat von nadir.org
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